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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art137 / sonstige KlagenLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos; Zurückweisung einer allenfalls erhobenen Beschwerde und des Individualantrags sowie Ab- bzw Zurückweisung einer allfälligen Staatshaftungsklage zu gewärtigenRechtssatz
Keine Zuständigkeit des VfGH zur Überprüfung eines Beschlusses des OGH.
Möglichkeit der Geltendmachung der Bedenken gegen §41 und §50 ZPO im zivilgerichtlichen Verfahren. Individualantrag bloß subsidiärer Rechtsbehelf.
Kein Anhaltspunkt für die Annahme, dass der behauptete Verstoß gegen Unionsrecht - so er überhaupt seiner Art nach möglich ist (Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses durch den OGH) - hinreichend qualifiziert wäre.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Zuständigkeit, VfGH / Individualantrag, VfGH / Klagen, StaatshaftungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2015:E444.2015Zuletzt aktualisiert am
27.03.2015