RS Vwgh 2015/1/29 Ra 2015/03/0001

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Veröffentlicht am 29.01.2015
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Index

E3R E07204020
E3R E07302000
10/10 Grundrechte
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

32009R1071 Kraftverkehrsunternehmer;
GelVerkG 1996 §5 Abs1 Z1;
GelVerkG 1996 §5 Abs3 Z3 litb;
StGG Art6;

Rechtssatz

Es entspricht - ungeachtet der Vorschriften der Verordnung (EG) Nr 1071/2009 - der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass die Behörde bei der Entziehung der Gewerbeberechtigung das Gebot der Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs in die Erwerbsfreiheit (nach Art 6 StGG) zu berücksichtigen hat (vgl für das Güterbeförderungsrecht etwa das E vom 30. Juni 2011, 2010/03/0062, mwN, und für das GelVerkG 1996 etwa das E 28. Jänner 2010, 2007/03/0131).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015030001.L03

Im RIS seit

13.03.2015

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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