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63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948Norm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litcLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des VertragsbedienstetenG 1948 betr den Anspruch auf Abfertigung infolge Zumutbarkeit der Anrufung eines ArbeitsgerichtsRechtssatz
Bei der Frage, ob ein Abfertigungsanspruch gemäß §84 des VertragsbedienstetenG 1948 besteht, handelt es sich um eine Rechtsfrage, die das Rechtsverhältnis zwischen Vertragsbediensteten und ihrem Dienstgeber betrifft und somit auf einem privatrechtlichen Arbeitsvertrag beruht. Auch wenn derzeit - wie vom Antragsteller vorgebracht - ein Verfahren vor den ordentlichen Gerichten nicht anhängig sein sollte, ist es dem Antragsteller möglich, eine Entscheidung der Arbeits- und Sozialgerichte über das Bestehen eines solchen Abfertigungsanspruches zu erwirken. Anlässlich dieses Verfahrens kann der Antragsteller auf seine verfassungsrechtlichen Bedenken hinweisen und die Stellung eines Antrages auf Aufhebung des §84 Abs2 Z8 des VertragsbedienstetenG 1948 wegen Verfassungswidrigkeit anregen oder selbst einen Gesetzesprüfungsantrag stellen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Dienstrecht, Vertragsbedienstete, Abfertigung, VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2015:G228.2014Zuletzt aktualisiert am
19.03.2015