RS OGH 2015/1/16 6Bs309/14p

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Veröffentlicht am 16.01.2015
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Norm

StGB §207a

Rechtssatz

Auch jugendliche Darsteller können durch das Herstellen pornografischer Aufnahmen von sich selbst die Tatbestände des § 207a Abs 2 erster Fall und Abs 1 Z 2 StGB erfüllen.

Entscheidungstexte

  • 6 Bs 309/14p
    Entscheidungstext OLG Innsbruck 16.01.2015 6 Bs 309/14p

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:2015:RI0100025

Im RIS seit

19.03.2015

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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