Norm
StGB §207aRechtssatz
Auch jugendliche Darsteller können durch das Herstellen pornografischer Aufnahmen von sich selbst die Tatbestände des § 207a Abs 2 erster Fall und Abs 1 Z 2 StGB erfüllen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:2015:RI0100025Im RIS seit
19.03.2015Zuletzt aktualisiert am
19.03.2015