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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Der VwGH hat im E vom 19. November 2014, Ra 2014/22/0010 bis 0014, in einem gleichgelagerten Fall ausgesprochen, dass durch das Fehlen der Festlegung eines Zeitraumes, für den der Aufenthaltstitel erteilt werden soll, das angefochtene Erkenntnis mit Rechtswidrigkeit belastet ist. Da auch für die Niederlassungsbewilligung gemäß § 43 Abs. 3 NAG 2005 keine gesetzliche Festlegung der Dauer der Bewilligung besteht, gilt das zur "Rot-Weiß-Rot - Karte plus in diesem Erkenntnis Ausgeführte auch im vorliegenden Fall.
Schlagworte
Inhalt des Spruches DiversesBesondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014220045.L01Im RIS seit
19.02.2015Zuletzt aktualisiert am
03.07.2018