Norm
StGB §20Rechtssatz
Zuspruch an den Privatbeteiligten hindert die gleichzeitige Anordnung des Verfalls (anders als nach § 20a Abs 1 StGB in der Fassung vor BGBl I 2010/108 die Abschöpfung der Bereicherung) nicht. Der Ausschluss des Verfalls wird durch § 20a Abs 2 Z 2 StGB idgF auf Fälle beschränkt, in denen der Betroffene zivilrechtliche Ansprüche aus der Tat befriedigt oder für sie Sicherheit geleistet hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129916Im RIS seit
10.03.2015Zuletzt aktualisiert am
28.02.2022