Norm
MRG §45 Abs3Rechtssatz
§ 45 Abs 3 letzter Satz MRG ist so auszulegen, dass er nur tatsächlich vom Vermieter in den jeweiligen Verrechnungsjahren zu zahlende Beträge erfasst und nicht fiktive Absetzbeträge. Dieses Verständnis schließt auch eine willkürliche Festsetzung einer Amortisationszeit durch den Vermieter aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129911Im RIS seit
10.03.2015Zuletzt aktualisiert am
10.03.2015