Norm
PStG §1Rechtssatz
Das Geburtenbuch dient der Beurkundung der Lebendgeburt eines Kindes. Geburtsurkunden stellen einen Auszug aus dem Geburtenbuch dar. Die durch Vorlage eines inhaltlich unrichtigen Vaterschaftsanerkenntnisses bewirkte Eintragung eines Mannes als Vater in das Geburtenbuch verwirklicht daher nicht den Tatbestand des § 228 Abs 1 StGB, weil die Richtigkeit des Vaterschaftsanerkenntnisses außerhalb des Errichtungszwecks des Geburtenbuchs liegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129941Im RIS seit
13.03.2015Zuletzt aktualisiert am
13.03.2015