RS OGH 2014/12/18 13Os119/14w (13Os120/14t)

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Veröffentlicht am 18.12.2014
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Norm

PStG §1
PStG §31 Abs1
PStG §31 Abs2 Z1
StGB §228

Rechtssatz

Das Geburtenbuch dient der Beurkundung der Lebendgeburt eines Kindes.  Geburtsurkunden stellen einen Auszug aus dem Geburtenbuch dar. Die durch Vorlage eines inhaltlich unrichtigen Vaterschaftsanerkenntnisses bewirkte Eintragung eines Mannes als Vater in das Geburtenbuch verwirklicht daher nicht den Tatbestand des § 228 Abs 1 StGB, weil die Richtigkeit des Vaterschaftsanerkenntnisses außerhalb des Errichtungszwecks des Geburtenbuchs liegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129941

Im RIS seit

13.03.2015

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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