RS OGH 2014/11/19 6Ob129/14k, 1Ob37/20b

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Veröffentlicht am 19.11.2014
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Norm

ABGB §364 Abs3 D

Rechtssatz

§ 364 Abs 3 ABGB ist ausdrücklich nur auf den Entzug von Luft und Licht durch Bäume oder Pflanzen, nicht jedoch auf Bauwerke anzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129852

Im RIS seit

24.02.2015

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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