Norm
JN §111 Abs1Rechtssatz
Eine Teilübertragung der Zuständigkeit bei Pflegschaftsverfahren mehrerer Kinder, die aus derselben Ehe oder Lebensgemeinschaft entstammen, ist in der Regel nicht zweckmäßig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129854Im RIS seit
24.02.2015Zuletzt aktualisiert am
13.07.2021