RS OGH 2014/12/15 6Ob14/14y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.2014
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Norm

GmbHG §83

Rechtssatz

Leistungen an Dritte, die wirtschaftlich dem Gesellschafter zugute kommen, sind vom Ausschüttungsverbot erfasst. Die Gesellschaft muss den ihr zustehenden Ersatzanspruch auch gegen den Gesellschafter entsprechend betreiben. Die Gesellschaft hat im Verhältnis zum Gesellschafter auf ihrem kapitalgesellschaftlichen Rückgabeanspruch infolge unzulässiger Ausschüttung zu bestehen. Es kann nicht Sinn und Zweck der Nichtigkeitssanktion gegenüber dem Dritten sein, dem Gesellschafter den unrechtmäßig erlangten Vorteil zu belassen. Macht die Gesellschaft diesen Anspruch nicht rechtzeitig und auf die gebührende Art und Weise geltend und bleibt sie eben deshalb auf ihrem Schaden "sitzen", so darf dies den bereicherungsrechtlichen Rückzahlungsanspruch des Dritten nicht schmälern.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 14/14y
    Entscheidungstext OGH 15.12.2014 6 Ob 14/14y
    Veröff: SZ 2014/125

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129849

Im RIS seit

23.02.2015

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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