Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art132 Abs1 Z2 idF 2012/I/051;Rechtssatz
Ist der Zeitraum, für den eine Bewilligung (hier nach dem Tierschutzgesetz) erteilt wurde, vor Einbringung der Amtsrevision durch die BMG bereits abgelaufen, so würde auch eine allfällige Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses nicht dazu führen, dass die Veranstaltung nicht bewilligt und somit der Rechtsposition der revisionswerbenden Partei zum Durchbruch verholfen werden könnte, weswegen die Amtsrevision zurückzuweisen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014020115.J03Im RIS seit
12.02.2015Zuletzt aktualisiert am
17.10.2018