Norm
ASVG §246Rechtssatz
War der Elternteil, nach dem eine Waisenrente begehrt wird, in Österreich nie versichert, fehlt es an der Art 1 lit q VO (EG) 883/2004 erforderlichen Zuständigkeit; das Zusammenrechnungsprinzip des Art 6 VO (EG) 883/2004 führt nicht dazu, dass daraus dennoch eine Zuständigkeit des Aufenthaltsstaats Österreich abgeleitet werden könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129824Im RIS seit
09.02.2015Zuletzt aktualisiert am
10.05.2016