RS OGH 2014/12/1 14Os123/14s, 12Os59/17v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.12.2014
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Norm

StPO §93

Rechtssatz

Solange sich ein Zeuge in Strafhaft befindet, steht der Anordnung einer Beugehaft das für strafprozessuale Zwangsmaßnahmen allgemein in § 5 Abs 2 StPO („zielführend“) normierte Erfordernis der Effektivität entgegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129837

Im RIS seit

11.02.2015

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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