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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
VfGG §33Leitsatz
Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist infolge Zustellung des Bescheides an einer nicht mehr aktuellen Meldeadresse; im Übrigen Ablehnung der BeschwerdeRechtssatz
Nach dem glaubhaften Vorbringen des Antragstellers kann nicht angenommen werden, dass ihn oder seinen Bevollmächtigten ein leichte Fahrlässigkeit übersteigender Verschuldensgrad trifft. Insbesondere musste angesichts der aufrechten und der Staatsbürgerschaftsbehörde bekannten Meldeadresse in Deutschland nicht mit dem Versuch der Zustellung des anzufechtenden Bescheides an einer nicht mehr aktuellen, früheren Meldeadresse in Ägypten bzw mit der Bestellung einer Abwesenheitskuratorin bei Erfolglosigkeit dieses Zustellversuchs gerechnet werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Fristen, Beschwerdefrist, ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2014:B311.2014Zuletzt aktualisiert am
04.02.2015