Norm
ZPO §10Rechtssatz
Ein Sachwalter, der in einem Rechtsstreit vor dem Prozessgericht für den Kuranden einschreitet, hat nicht nur nach § 10 ZPO ohne Rücksicht auf den Ausgang des Verfahrens einen direkten Anspruch gegen die Partei, die seine Tätigkeit veranlasste, sondern parallel dazu einen Entlohnungsanspruch gegen seinen Kuranden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00929:2014:RFE0100026Im RIS seit
04.02.2015Zuletzt aktualisiert am
04.02.2015