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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §39 Abs2;Rechtssatz
Es handelt sich bei den Versteigerungsregeln - ebenso wie bei den Ausschreibungsunterlagen - um einen gesetzlich vorgesehenen (§ 55 Abs 9 TKG 2003) besonderen Verfahrensschritt im Sinne des § 39 Abs 2 AVG im Verfahren zur Frequenzzuteilung nach § 55 TKG 2003. Diese Regeln sollen - wie dies auch der Verfassungsgerichtshof in dem Ablehnungsbeschluss vom 3. März 2014, B 1545/2013, festgehalten hat - darstellen, wie die Telekom-Control-Kommission in einem wesentlichen Teil des Ermittlungsverfahrens, der Auktion, bei der Ermittlung der höchsten Gebote vorzugehen beabsichtigt; die Versteigerungsregeln ziehen keine Rechtswirkungen nach sich, die über jene der Ausschreibungsunterlagen hinausgehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013030149.X16Im RIS seit
02.10.2017Zuletzt aktualisiert am
02.10.2017