RS Vwgh 2014/12/19 Ra 2014/02/0081

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Veröffentlicht am 19.12.2014
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §103 Abs2;
KFG 1967 §134 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 103 Abs. 2 KFG 1967 schützt das Interesse an einer jederzeit und ohne unnötige Verzögerung möglichen Ermittlung von Personen, die im Verdacht stehen, eine straßenpolizeiliche oder kraftfahrrechtliche Übertretung begangen zu haben, mithin das Interesse an einer raschen und lückenlosen Strafverfolgung (vgl. E 22. März 2000, 99/03/0434).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:RA2014020081.L01

Im RIS seit

26.10.2018

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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