Norm
KBGG §24 Abs1 Z2Rechtssatz
Wenn in § 24 Abs 1 Z 2 KBGG ohne Unterschied für beide Gruppen von Eltern angeordnet wird, dass „in diesem Zeitraum“ keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen werden dürfen, ist dies so zu verstehen, dass der für den jeweiligen Elternteil in Betracht kommende sechsmonatige Zeitraum entweder ab Geburt oder ab Beginn des Beschäftigungsverbots als Beobachtungszeitraum auch für den Nichtbezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung heranzuziehen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129814Im RIS seit
27.01.2015Zuletzt aktualisiert am
16.09.2021