RS OGH 2014/11/25 11Os94/14d, 11Os99/14i, 14Os78/14y

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Veröffentlicht am 25.11.2014
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Norm

StGB §28 Ba
StGB §104a
StGB §105
StGB §106 Abs1 Z3

Rechtssatz

§ 104a StGB ist als Vorbereitungsdelikt (auch) zur gleichzeitig in Kraft getretenen Qualifikation des § 106 Abs 1 Z 3 StGB konzipiert und soll gezielt Verhaltensweisen im Vorfeld der eigentlichen Ausbeutung pönalisieren, und zwar unabhängig davon, ob es später zu der im Handlungszeitpunkt beabsichtigten Ausbeutung durch den Täter oder einen Dritten kommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129806

Im RIS seit

28.01.2015

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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