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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauG Stmk 1995 §41;Rechtssatz
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gemäß § 2 VVG ist im Verfahren betreffend die Erlassung eines Beseitigungsauftrages nach dem Stmk BauG 1995 nicht anzuwenden. Ebenso wenig kommt eine analoge Anwendung der Verjährungsbestimmung des § 31 VStG in Verfahren betreffend einen baupolizeilichen Auftrag in Frage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013060089.X03Im RIS seit
21.01.2015Zuletzt aktualisiert am
22.01.2015