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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art 144 Abs1 / AllgLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Erhebung einer Beschwerde gegen die Nichtgewährung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft Wien als offenbar aussichtslos wegen Nichtzuständigkeit des VfGHRechtssatz
Weder Art144 B-VG noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem VfGH die Zuständigkeit ein, den hier relevierten Akt der Staatsanwaltschaft auf Grund einer an ihn gerichteten Beschwerde zu überprüfen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2015:E1798.2014Zuletzt aktualisiert am
22.01.2015