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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art137 / AllgLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Erhebung einer Klage gegen den Bund auf Schadenersatz als offenbar aussichtslos wegen Nichtzuständigkeit des VfGHRechtssatz
Dem Vorbringen zufolge ist der geltend gemachte, der Sache nach gegen den Bund gerichtete Anspruch auf fehlerhafte Gerichtsentscheidungen bzw auf fehlerhaftes Vorgehen justizieller Organe zurückzuführen.
Über Schadenersatzansprüche ist grundsätzlich - sei es nach den Bestimmungen des ABGB oder nach jenen des Amtshaftungsgesetzes - im ordentlichen Rechtsweg zu erkennen.
Die vom Verfahrenshilfewerber aus dem Handeln von Organen verschiedener Gerichte abgeleiteten Schadenersatzansprüche sind daher im ordentlichen Rechtsweg auszutragen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Klagen, Amtshaftung, Schadenersatz, VfGH / ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2015:A13.2014Zuletzt aktualisiert am
22.01.2015