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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Beschluss eines Verwaltungsgerichtes betreffend die Zurückweisung des Antrags auf Verfahrenshilfe für die Erhebung einer RevisionRechtssatz
Eine Beschwerdeerhebung an den VfGH gegen eine Entscheidung eines Verwaltungsgerichtes iSd §61 Abs2 VwGG ist gemäß §88a Abs2 Z4 VfGG nicht zulässig. Eine Rechtsverfolgung durch Erhebung einer Beschwerde an den VfGH ist somit offenbar aussichtslos.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2014:E1571.2014Zuletzt aktualisiert am
13.01.2015