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82/03 Ärzte, sonstiges SanitätspersonalNorm
B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallLeitsatz
Aufhebung des angefochtenen Bescheides im AnlassfallRechtssatz
Anlassfallwirkung der Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Wortfolge "und sind alle Vorschreibungen zum Wohlfahrtsfonds gedeckt" in §30 Abs1 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich idF vom 01.01.2012 mit E v 02.12.2014, V62/2014.
Schlagworte
VfGH / AnlassfallEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2014:B52.2013Zuletzt aktualisiert am
13.01.2015