RS Vfgh 2014/12/10 B52/2013

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Veröffentlicht am 10.12.2014
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Index

82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall

Leitsatz

Aufhebung des angefochtenen Bescheides im Anlassfall

Rechtssatz

Anlassfallwirkung der Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Wortfolge "und sind alle Vorschreibungen zum Wohlfahrtsfonds gedeckt" in §30 Abs1 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich idF vom 01.01.2012 mit E v 02.12.2014, V62/2014.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Anlassfall

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2014:B52.2013

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2015
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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