Norm
ZPO §589 Abs3Rechtssatz
Die Konzeption des Verfahrens vor dem staatlichen Gericht als Kontrollverfahren des schiedsgerichtlichen Verfahrens bedingt, dass der Verfahrensgegenstand auf den Inhalt des (auf der ersten Stufe gestellten) Ablehnungsantrags eingegrenzt ist. Neue Umstände im Antrag an das staatliche Gericht müssen sich daher im inhaltlichen Rahmen des Ablehnungsantrags an das Schiedsgericht halten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129786Im RIS seit
15.01.2015Zuletzt aktualisiert am
21.01.2020