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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §38;Rechtssatz
Der Grenzverlauf ist nicht Gegenstand der Baubewilligung, allenfalls hat die Baubehörde diesen als Vorfrage zu beurteilen. Eine eventuell falsche Annahme des Grenzverlaufes im ursprünglichen Baubewilligungsverfahren kann aber im hier gegenständlichen Planwechselverfahren nicht aufgerollt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013050178.X03Im RIS seit
08.01.2015Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015