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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §18 Abs3;Rechtssatz
Die Frage der Bescheidqualität der Erledigung des Bauausschusses, gegen die sich die Berufung des Beschwerdeführers richtete, hat keinen Einfluss auf die Zuständigkeit der belangten Behörde zur Entscheidung über diese Berufung, welche gegebenenfalls zurückzuweisen gewesen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2011050179.X05Im RIS seit
08.01.2015Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015