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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
VfGG §17 Abs2, §18Leitsatz
Zurückweisung der Beschwerde einer deutschen Rechtsanwältin wegen nichtbehobenen Mangels der Einbringung der Beschwerde durch einen bevollmächtigten österreichischen Rechtsanwalt oder einen EinvernehmensanwaltRechtssatz
Keine Einbringung der Beschwerde durch einen in die Liste einer österreichischen Rechtsanwaltskammer eingetragenen, bevollmächtigten Rechtsanwalt oder durch einen bevollmächtigten ausländischen Rechtsanwalt (aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz), der im Einvernehmen mit einem in die Liste einer österreichischen Rechtsanwaltskammer eingetragenen Rechtsanwalt (Einvernehmensrechtsanwalt) handelt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Anwaltszwang, VfGH / MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2014:E1375.2014Zuletzt aktualisiert am
29.12.2014