TE Vfgh Erkenntnis 2014/11/24 G125/2014

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Veröffentlicht am 24.11.2014
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Index

L1030 Gemeindestruktur

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Gesetz
B-VG Art115 Abs2, Art116 Abs1
B-VG Art140 Abs1 Z1 litc
Stmk GemeindestrukturreformG §1, §3, §4
Stmk GdO 1967 §6 Abs2

Leitsatz

Abweisung weiterer Individualanträge von Gemeinden auf Aufhebung von Bestimmungen des Stmk GemeindestrukturreformG betreffend Gemeindefusionen; keine Unsachlichkeit der bekämpften Vereinigungen

Spruch

Der Antrag wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe

I.              Antrag und Vorverfahren

1. Gestützt auf Art140 B-VG begehrt die antragstellende Gemeinde Gams bei Hieflau, §4 Abs2 des Stmk. Gemeindestrukturreformgesetzes (StGsrG), LGBl 31/2014 (berichtigt durch LGBl 36/2014), in eventu die Wortfolge "Gams bei Hieflau," in §4 Abs2 leg. cit. als verfassungswidrig aufzuheben.

Begründend wird dazu im Wesentlichen Folgendes ausgeführt:

"4.1 Zur – angeblichen – Verbesserung der Handlungsspielräume hinsichtlich der Raum- bzw Siedlungsentwicklung/Siedlungsstrukturen bzw funktionellen Verflechtung:

4.1.1 Ein Kriterium der Gemeindestrukturreform sind zusammenhängende Siedlungsstrukturen. Die ASt hat mit den Fusionspartnergemeinden Landl, Palfau und Hieflau keine zusammenhängenden Siedlungsstrukturen. Solcherart bestehen zwischen den Gemeinden auch entsprechend große Distanzen. Aufgrund der Topographie und der dazwischenliegenden großflächigen Waldgebiete sind zusammenhängende Siedlungsgebiete auch in Zukunft nicht möglich.

Die Entfernung vom Gemeindeamt der ASt zum Gemeindeamt der neuen Gemeinde Landl beträgt 6,3 km. Die Bewohner aus den Ortsteilen Gamsforst und Krautgraben haben jedoch bereits zum Gemeindeamt der ASt Wegstrecken von teilweise mehr als 8,0 km zurückzulegen. Zum Gemeindeamt Landl ergeben sich somit Entfernungen von 15,0 km […].

[…]

4.1.2 Zusätzlich zur Entfernung stellt aber die Straßenverbindung zwischen der ASt und Landl eine besondere Hürde dar: Die B 25 […] führt in diesem Bereich über die Radstatthöhe. Es handelt sich um einen steilen und sehr kurvenreichen Streckenabschnitt, der vor allem im Winter große Probleme bereiten kann.

In den Planungsunterlagen des Landes Steiermark zum Ausbau dieses Straßenstückes aus dem Jahr 1989 findet man folgende Beschreibung:

'Der derzeitige Ausbauzustand ist durch extreme Längsneigungen und durch enge, unübersichtliche Kurven charakterisiert. Bedingt durch den relativ hohen LKW-Anteil bewirken diese Anlagenverhältnisse, insbesondere im Winter, erhebliche Behinderungen im Verkehrsablauf und beeinträchtigen in hohem Maße die Lagegunst der Gemeinde Gams. Vor allem der Übergang Radstatthöhe stellt eine erhebliche Behinderung für die sichere Verkehrsabwicklung dar. Die B 25 steigt aus dem Ortsgebiet Gams mit 16 % auf die flachere Freilandterrasse, bei km 82,0 weiter stark ansteigend durch den Wald zur Radstatthöhe. Die Straße ist in diesem Bereich schmal und wenig sichtig. Die B 25 ist wegen der großen Gefälle nicht wintersicher, bei Sperrung sind große Umwege über die Landesstraße 714 erforderlich. Daraus ergeben sich erhebliche Behinderungen des privaten und gewerblichen Verkehrs.'

Daran hat sich bis heute leider nichts geändert. Von den damaligen Planungsvarianten wurde auf Grund fehlender Finanzmittel keine umgesetzt. Die Bevölkerung der ASt muss daher weiterhin mit diesem, vor allem im Winter, gefährlichen Straßenstück leben.

Darüber hinaus ist das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln ungenügend. Es besteht keine direkte Linie vom Gemeindegebiet der ASt zum neuen Verwaltungszentrum Landl.

Aufgrund der weiten Entfernungen der Orte und den topographischen Gegebenheiten sind Abwasser- und Wasserverbände nicht möglich bzw sinnvoll. Es bestehen keinerlei zusammenhängende lineare Infrastrukturen, wie beispielsweise Gemeindestraßen, Kanal- oder Wasserleitungsnetze oder sonstige gemeinsam mit den anderen Fusionsgemeinden genutzte Infrastrukturen (z.B. Gebäude udgl.).

Auch das Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen der ASt und den anderen Fusionsgemeinden ist keineswegs vorhanden. Dies wird insbesondere an der Schulsprengellösung für die geschlossene Volksschule (VS) Palfau deutlich. Hier wurden die Interessen der ASt von den Fusionspartnern völlig ignoriert und die Schüler aus Palfau in die VS Landl eingeschult. Dies obwohl die Entfernung zur VS der ASt (7 km) weitaus näher ist[…] als nach Landl (14 km) und die Palfauer Kinder bereits seit 25 Jahren den Kindergarten der ASt besuchen (gleiches Gebäude wie VS). Sogar in der Arbeitsgruppe des Landes zum Regionalen Bildungsplan, in deren Rahmen die Schulschließungen beraten und festgelegt wurden, ist man grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Kinder der Gemeinde Palfau an der nächstgelegenen Schule im Gemeindegebiet der ASt Aufnahme finden werden. Die Schüler aus Palfau wären künftig für einen sorgenfreien Bestand der VS der ASt von Bedeutung gewesen. Einige politische Akteure in der Region haben aber eine andere Entscheidung getroffen. Diese Vorgangsweise hat in der Bevölkerung die hohe Ablehnung gegen die Fusion noch verstärkt.

4.1.3 Auch die von der berufenen Regierung in das Treffen geführte – angebliche – (funktionelle) Verflechtung trifft tatsächlich nicht zu:

a) Die ASt verfügt in ihrem Gemeindegebiet selbständig über nachstehende Einrichtungen: […] Kindergarten[,] Volksschule[,] Nahversorger[,] Gasthaus[,] Arzt[,] Pfarramt[,] Bank (PSK-Postsparkasse)[,] Apotheke (Hausapotheke)[,] Postpartner

b) Darüber hinaus verfügt die ASt unter anderem noch [über] zusätzlich[e] Einrichtungen: […] eine Kinderarztpraxis[,] eine Tankstelle[,] Autohaus mit Kfz-Werkstätte[,] Schuhfachgeschäft[,] Taxi- und Busunternehmen[,] Tischlerei[,] Sägewerk (20 Mitarbeiter)[,] Reiterhof[,] Bauunternehmung (Zweigstelle)[,] Freibad[,] Schiliftanlage[,] Tennisplätze[,] Museum[,] Lehrpfad[,] Gipskristallhöhle (Schauhöhle)

Die ASt ist daher keinesfalls auf andere Versorgungszentren angewiesen.

4.1.4 Da von einer (funktionellen) Verflechtung der genannten Gemeinden folglich nicht ausgegangen werden kann, können diese Faktoren auch nicht zur Begründung der gegenständlichen Fusion herangezogen werden. Die angedachte Fusion ist somit (auch) aus diesem Grund sachlich nicht gerechtfertigt.

[…]

4.2 Zur finanziellen Lage:

4.2.1 Im Gegensatz zu den Gemeinden Hieflau, Landl und Palfau ist die finanzielle Lage der ASt als an sich finanzschwache Gemeinde dennoch positiv. Solcherart konnten in den Jahren 2011 bis 2013 immer Überschüsse im ordentlichen Haushalt erzielt werden[.]

[…]

4.2.2 Der Verschuldungsgrad der ASt ist im Zeitraum 2008 - 2013 kontinuierlich gesunken und liegt derzeit bei 0,9 %.

[…]

Die mittelfristige Finanzplanung bis 2018 zeigt, dass die ASt bezüglich des Gemeindehaushalts auch in Zukunft keine Probleme mit Abgängen im ordentlichen Haushalt hat. Für die AOH-Vorhaben können noch Fördermittel lukriert und damit ein ausgeglichenes Ergebnis erreicht werden. Die ASt hat also auch in Zukunft keine Haushaltsprobleme. […]

4.2.3 Die ASt ist in der Lage, die Pflichtausgaben problemlos zu bestreiten[,] und konnte auch immer entsprechende Mittel für die AOH-Vorhaben (Anteilsbeträge) zur Verfügung stellen. Das ist aus dem Wert für die freie Finanzspitze ableitbar, die für das Jahr 2012 EUR 203,00 betrug. Demgegenüber lag der Durchschnittswert der steirischen Gemeinden bei (lediglich) EUR 39,00.

[…]

Der Durchschnittswert der steirischen Gemeinden bei der freien Finanzspitze war in den Jahren 2009 und 2010 sogar negativ. Es ist auch davon auszugehen, dass die freie Finanzspitze der neuen Gemeinde im Minusbereich liegen wird.

[…]

Trotz eher schwacher Finanzkraft schafft die ASt[,] eine weitaus höhere freie Finanzspitze als andere Gemeinden zu erzielen. Zurückzuführen ist das unter anderem auf erheblich geringere Personalkosten.

Die ASt ist darüber hinaus ständig bestrebt, die finanzielle Lage weiter zu verbessern. Ein Vorhaben dazu ist die Errichtung und der Betrieb eines Wasserkraftwerkes, wodurch für die ASt zusätzliche Einnahmen lukriert werden.

4.2.4 Eine Finanzanalyse der BH Liezen untersuchte die finanziellen Auswirkungen einer Gemeindevereinigung im Vergleich zum Status Quo.

Diese Untersuchung ergab, dass die ASt ihre Agenden immer nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt hatte und solcherart auch die geringsten Personalkosten verzeichnete. Dadurch standen der ASt auch mehr Eigenmittel zur Verfügung, sodass sie ihre Vorhaben bis dato günstiger, also großteils ohne Aufnahme von Darlehen finanzieren konnte.

Die durchgeführte[n] Analysen im Rahmen der Fusionsüberlegungen mit den Gemeinden Hieflau, Landl und Palfau haben gezeigt, dass die ASt hinsichtlich der Finanzen zwar die geringste Steuerkraft-Kopfquote aufweist, aber den Haushalt einwandfrei im Griff hat, während die anderen Gemeinden mit zum Teil erheblichen und ständigen Abgängen zu kämpfen haben.

Auszug aus der Finanzanalyse mit den OH-Gesamtsummen Voranschlag 2012:

 

Landl

Gams

Hieflau

Palfau

Einnahmen

2.484.200,00

978.500,00

1.312.500,00

887.300,00

Ausgaben o. Anteilsb.*

2.572.600,00

839.800,00

1.597.900,00

883.100,00

Überschuss/

Abgang

-88.400,00

138.700,00

-285.400,00

4.200,00

*Ausgaben ohne Anteilsbeträge für den AOH

4.2.5 Durch die Fusion ist ferner mit keiner Verbesserung bei den Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz zu rechnen. Es kommt im Gegenteil sogar insofern zu einer Verschlechterung, als die ASt derzeit einen Zuschuss nach §21 FAG von ca. EUR 38.000,00 erhält. Bei einer Fusion der 4 Gemeinden würde diese Finanzzuweisung nicht mehr zustehen, bzw in einem weitaus geringeren Ausmaß. Hinsichtlich dessen, dass der finanzielle Aufwand für die politischen Organe geringer wird, ist anzumerken, dass sich die Anzahl der Gemeinde Vorstandsmitglieder zwar reduzieren wird und damit auch die Ausgaben für die Aufwandentschädigungen verringert werden. Hinzu kommen aber die Aufwandsentschädigungen für die Ortsteilbürgermeister, die sich auf immerhin mehr als EUR 30.000,00 belaufen werden.

4.2.6 Laut dem Voranschlag für das Jahr 2012 (der Finanzanalyse der BH Liezen) konnten im Gegensatz zu den anderen Fusionspartnern auch bei den Gebühren für Wasserversorgung und Abwasser die weitaus günstigsten Gebührenansätze veranschlagt werden. Durch die geplante Fusion wären die Gemeindebürger der ASt in den kommenden Jahren aufgrund von fusionsbedingt erforderlichen Anpassungen beträchtlichen Gebührenerhöhungen ausgesetzt. Aus allen Gegenüberstellungen ist klar ersichtlich, dass die ASt mit wesentlich geringeren Gebühren (Wasser-, Kanal- und Müllgebühren) die Bürger belastet und die Bereiche aber trotzdem kostendeckend führen kann.

Ab 2014 konnten die Müllabfuhrgebühren sogar um etwa 14 % gesenkt werden.

Gebühren pro Jahr für einen Haushalt mit 4 Personen:

Wasserversorgung:

Hieflau

Landl

Palfau

Gams

139,04

176,00

62,70

70,40

Kanalgebühren:

Hieflau

Landl

Palfau

Gams

572,00

520,00

418,00

325,60

Müllabfuhrgebühren:

Hieflau

Landl

Palfau

Gams

111,32

116,00

143,15

129,36

Bei einer Fusion hätten die Bürger der ASt aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Anpassungen mit wesentlich höhere[n] Abgaben zu rechnen.

4.2.7 Auch die kommunale Infrastruktur wird also bereits jetzt sehr effizient genutzt, was unter anderem aus den sehr niedrigen Personalkosten ableitbar ist. Damit verbunden sind auch die sehr günstigen Gebührensätze für die kommunalen Einrichtungen wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Müllabfuhr.

Die ASt verfügt überdies über gewachsene Vereinsstrukturen sowie ehrenamtliche Tätigkeiten, die Zusammenhalt der Bevölkerung der ASt demonstrieren. Die Kabel-TV-Gemeinschaft etwa[…] wurde 1989 gegründet, um den teilweise schlechten Fernsehempfang über eine Kabelanlage zu verbessern. Dabei wurden von den 170 Mitgliedern ca. 6.800 freiwillige Arbeitsleistungen erbracht, um die Baukosten zu minimieren. Dieses Gemeinschaftswerk, bei dem über 36 Kilometer Kabel verlegt wurden, ist ein Vorzeigemodell, was durch Zusammenarbeit in einem kleineren Ort geschaffen werden kann. Derzeit gibt es bereits über 200 Mitglieder. Über das Netz sind inzwischen auch Breitband-Internet und Telefonie und eine große Zahl an Fernsehprogrammen nutzbar.

Mit gleicher Begeisterung und Mithilfe aus der Bevölkerung der ASt wurde etwa 1975 der Sportverein gegründet und die Sportanlage für Fußball-Meisterschaftsspiele errichtet. Ebenso konnte unter tatkräftiger Mithilfe der Bevölkerung der ASt die Errichtung einer Schiliftanlage, der Bau eines Tennisplatzes oder auch die Errichtung des Musikheims und von drei Feuerwehr-Rüsthäusern realisiert werden.

Die ASt wurde für das Engagement und das Wirken auf verschiedenen Ebenen ausgezeichnet: Erst vor kurzem (Mai 2014) erhielt die ASt von Umweltminister Andrä Rupprechter die bundesweite Auszeichnung 'Lehrpfad des Jahres' für den geologischen Lehrpfad 'Geo-Pfad'. In den Jahren 2007 und 2009 wurde die ASt von der Wirtschaftskammer Steiermark als wirtschaftsfreundliche Gemeinde ausgezeichnet.

Eine Auszeichnung für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Umweltkultur wurde der ASt im Jahr 1990 zuerkannt. Damit wurden besondere Leistungen auf dem Gebiet der Umwelt-, Kultur- und Ortsbildpflege von der Bundesjury des Österreichischen Gemeindebundes gewürdigt.

4.2.8 Insgesamt zeigt sich, dass keine Notwendigkeit zur Fusion der ASt mit den Gemeinden Hieflau, Landl und Palfau besteht. Im Falle einer Fusion würden die Gemeindebürger der ASt zur Mitfinanzierung der hohen Aufwendungen in den anderen Fusionsgemeinden verpflichtet werden. Die Kosten der Fusionsabwicklung würden den prognostizierten (aber von der berufenen Regierung ohnehin nicht in Zahlen erfassten) – finanziellen – Nutzen übersteigen bzw zumindest aufwiegen; die angedachte Fusion ist somit auch diesbezüglich sachlich nicht gerechtfertigt.

[…]

4.3 Zum anhaltenden Widerstand:

4.3.1 Bereits oben wurde erwähnt, dass der allgemein anhaltende Widerstand der Bevölkerung zumindest ein Indiz dafür ist, dass die Gemeindevereinigung unsachlich ist/war.

4.3.2 In [sieben näher bezeichneten Stellungnahmen] kommunizierte die ASt gegenüber der berufenen Regierung stets, dass ihrer Ansicht nach kein Bedarf nach einer Zusammenlegung besteht.

4.3.3 Aufbauend auf die in Punkt 4.3.2 genannten Schritte ergab die im Gemeindegebiet der ASt nach dem Steiermärkischen Volksrechtegesetz durchgeführte Bürgerbefragung vom 20.01.2013 […] eine deutlich ablehnende Haltung der Bevölkerung der ASt hinsichtlich der Fusion mit den Gemeinden Hieflau, Landl und Palfau. Von insgesamt – zum damaligen Zeitpunkt – 473 Stimmberechtigten stimmten bei einer Wahlbeteiligung von 68,7 % 280 Bürger (das sind 86,7 %) dafür, dass die Eigenständigkeit der Gemeinde Gams beibehalten bleibt. 43 Bürger (13,3 %) votierten für eine Zusammenlegung. Eine Zusammenlegung mit den Gemeinden Hieflau, Landl und Palfau wird daher – auch – von der Bevölkerung massiv abgelehnt.

In der anschließend[…] an die Bürgerbefragung anberaumten Gemeinderatssitzung vom 20.01.2013 wurde über dieses Ergebnis und die Gemeindestrukturreform beraten. Schließlich wurde nach eingehender Erörterung der Fakten über den Antrag auf Beibehaltung der Eigenständigkeit der Gemeinde Gams bei Hieflau abgestimmt und diesem Antrag einstimmig zugestimmt.

Weiters ist die ASt einer Gemeindeinitiative nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes beigetreten, die das Ziel verfolgte, eine Änderung des §8 der Steiermärkischen Gemeindeordnung (Stmk GemO) zu erwirken. Demnach sollte in §8 Stmk GemO unter anderem aufgenommen werden, dass für eine Gemeindefusion auch eine Volksabstimmung erforderlich ist. Dem Beitritt zu dieser Initiative wurde vom Gemeinderat mit einstimmigem Beschluss vom 09.11.2012 zugestimmt.

Aufgrund einer weiteren Gemeindeinitiative sollte in die Steiermärkische Gemeindeordnung unter anderem eine Verfassungsbestimmung aufgenommen werden, wonach vor Einbringung eines Gesetzesvorschlags in den Landtag, der den Untergang einer Gemeinde vorsieht, die geplante Fusion in jeder von der Vereinigung betroffenen Gemeinde einer gesonderten Volksbefragung zu unterziehen ist. Auch der Beitritt zu dieser Initiative wurde vom Gemeinderat der ASt einstimmig beschlossen.

Auch die Bevölkerung wehrte sich gegen die angekündigte Zwangsfusion durch Gründung einer Bürgerinitiative. Diese konnte Ende März 2014 sehr erfolgreich abgeschlossen werden. Der ASt wurden Listen mit insgesamt 439 Unterschriften (= 90 % der Wahlberechtigten) übergeben, welche solcherart für den Fortbestand der Eigenständigkeit der ASt stimmten. In einem Antrag an den Gemeinderat wurde die Forderung erhoben, den Fortbestand der Eigenständigkeit durch den Gemeinderat zu beschließen und dies nötigenfalls – für den Fall der Zwangsfusion durch das Land Steiermark – mittels Beschwerde bzw. Rechtsmittel (inklusive Rechtsvertretung) beim Verfassungsgerichtshof durchzusetzen.

Der Gemeinderat der ASt hat in zahlreichen Sitzungen über das Thema Gemeindefusion beraten und ausführlich debattiert, wobei stets eine einheitliche Linie für die Beibehaltung der Eigenständigkeit der ASt insofern erkennbar waren, als die diesbezüglichen Beschlüsse immer einstimmig waren.

4.3.4 Seit Beginn des Steiermärkischen Strukturreformprozesses ist daher der allgemein anhaltende Widerstand der ASt bzw der im Gemeindegebiet der ASt lebenden Bevölkerung dokumentiert. Es ist davon auszugehen, dass dieser Widerstand in der Bevölkerung auch nach dem 01.01.2015 anhalten wird, was ein Leben und ein Wirtschaften in der neuen Gemeinde zusehends und auf nicht überschaubare Zeit erschweren wird.

[…]

4.4 Anmerkung: zum – von der berufenen Regierung – negierten 'Parteiengehör' und zur mangelhaften Begründung des Gesetzes:

4.4.1 Eine konkrete, auf das spezielle Ansinnen der berufenen Regierung betreffend eine Zusammenlegung der ASt mit den Gemeinden Hieflau, Landl und Palfau bezogene (ausführliche) Begründung wurde der ASt nie übermittelt bzw zur Verfügung gestellt. Dies obwohl die ASt von der berufenen Regierung mehrfach eine entsprechende Informationsfreigabe forderte […].

Von der […] Landesregierung[…] wurden die 4 Fusionsgemeinden Hieflau, Landl, Palfau und die ASt für 24.06.2013 zu einem gemeinsamen Gespräch nach Graz geladen, um die ASt wieder auf 'Fusionslinie' zu bringen. Bedauerlicherweise blieben im Rahmen dieses Gesprächs konkrete Fragen hinsichtlich der Kriterien, Analysen, Bewertungen udgl für den Fusionsvorschlag unbeantwortet. Seitens der an diesem Gespräch teilnehmenden Vertreter des Landes wurde lediglich festgehalten, dass die in Rede stehenden 4 Fusionsgemeinden 'geographisch gut zusammen passen' und ein 'kompaktes und abgerundetes Gemeindegebiet' bilden, weshalb daher die Fusion sinnvoll wäre. Betont wurde auch mehrmals, dass diese Fusionskonstellation ab 01.01.2015 kommen würde und daran nicht zu rütteln sei. Konkretere Aussagen gab es jedenfalls nicht.

4.4.2 Aufgabe der berufenen Regierung war und wäre es (im Sinne einer 'Bringschuld'), eine dem Sachlichkeitsgebot entsprechende Prognose zu erstellen, mittels welcher die konkrete Fusion zu begründen ist. Bisher wurden der ASt keine Argumente bzw Prognosedaten, etwa im Sinne einer dem Stand europäische[r] Rechtsprechung entsprechenden Machbarkeitsstudie mit mittelfristiger Planung, bekannt gegeben; dies wird auch nicht in den Erläuterungen zu dem vorliegenden StGsrG 'nachgeholt', wo – beinahe bei jeder Fusion gleichlautend – mit allgemeinen Stehsätzen versucht wird, die jeweilige Fusion zu rechtfertigen. Dies lässt den berechtigten Rückschluss zu, dass seitens der berufenen Regierung im Vorfeld der Entscheidung überhaupt keine fachlich fundierte Grundlagenforschung betrieben wurde und solcherart keine dem Sachlichkeitsgebot entsprechenden Prognosewerte ermittelt wurden, welche die im konkret[en] Fall angedachte Fusion tatsächlich (und nicht nur mit allgemeinen Stehsätzen umschrieben) begründen würden.

4.4.3 Die von der berufenen Regierung im StGsrG festgelegte Zusammenlegung der ASt mit den Gemeinden Hieflau, Landl und Palfau wurde im Ergebnis weder im StGsrG noch in den diesbezüglichen Erläuterungen ordnungsgemäß begründet. Es wäre von der berufenen Regierung nämlich etwa (schriftlich) darzulegen, welche volkswirtschaftlichen und kommunalwirtschaftlichen Vorteile sich konkret für die Bevölkerung der betroffenen Gemeinden ergeben würden und warum eine Zusammenlegung mit den Gemeinden Hieflau, Landl und Palfau die einzig sinnhafte Form einer gesicherten kommunalen Entwicklung (ein Gemeindeverband iSd Art116a B-VG bzw iSd §38 Stmk GemO wurde von der berufenen Regierung im Reformprozess überhaupt zur Gänze abgelehnt bzw negiert) sein kann.

4.4.4 Aufgrund der von der berufenen Regierung vorgebrachten allgemein gehaltenen 'Stehsätze' kann nicht davon ausgegangen werden, dass durch die Zusammenlegung Verbesserungen zu erwarten sind.

4.4.5 Die ASt ist schließlich der Meinung, dass die Entscheidung des Landes Steiermark, die ASt zwangsweise zu fusionieren, nicht nachvollziehbar ist. Ähnlich 'gelagerte' Gemeinden[…] sind von einer Zwangsfusion 'verschont' geblieben. Eine nachvollziehbare Erläuterung bzw Begründung ist nicht erkennbar, und eine Ungleichbehandlung ist augenscheinlich.

Solcherart bleiben zahlreiche andere Gemeinden […], die mit der ASt gewissermaßen vergleichbar sind, durch die Gemeindestrukturreform unangetastet. Die Gemeinden Radmer, Hohentauern, Pusterwald, Wald am Schoberpaß, Wildalpen ua[…] weisen im direkten Vergleich mit der ASt sogar eine höhere Abwanderung (zB die Gemeinde Radmer mit -28,83 %) bzw – laut Prognose auch bis zum Jahr 2030 – geringere Einwohnerzahlen auf, entsprechen teilweise nicht dem Zentrale-Orte-Konzept sowie den raumordnungs- und infrastrukturellen Gesichtspunkten des Landes und hatten in den vergangenen Jahren vielfach Haushaltsabgänge zu verzeichnen. Trotzdem bleiben diese Gemeinden von der Fusion ausgenommen. Demgegenüber wird die ASt trotz 100 %iger Erfüllung aller Lebensrealitäten zwangsfusioniert.

Durch diese uneinheitliche Vorgehensweise der berufenen Regierung bei der Entwicklung und Umsetzung der Gemeindestrukturreform liegt der Schluss nahe, dass auch die Feststellung der berufenen Regierung, dass durch die gegenständliche Vereinigung der vier Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, auf einer reinen Annahme, welche durch keine auf die konkrete Sachlage bezogenen Daten gestützt ist, beruht.

Auch aus diesem Grund ist die gegenständliche Fusion der ASt mit den Gemeinden Landl, Palfau und Hieflau sachlich nicht zu rechtfertigen.

[…]

4.5 Zum 'gelinderen Mittel' der Zusammenarbeit von Gemeinden im Wege eines Gemeindeverbands anstelle einer Zwangsfusionierung:

4.5.1 Zu dieser 'informationsverweigernden' und – wie dargelegt – auch nicht begründeten Haltung der berufenen Regierung kommt hinzu, dass – wie bereits erwähnt – freiwillige interkommunale Kooperationen (als mögliche Alternative zur Zwangsfusion) seitens der berufenen Regierung überhaupt nicht geprüft, ja sogar negiert wurden. Es muss daher die Frage bedauerlicherweise unbeantwortet bleiben, ob nicht etwa im jeweiligen Einzelfall ein Gemeindeverband als sparsamer, wirtschaftlicher und zweckmäßiger anzusehen wäre[…] als die nunmehr angedachte Zwangsfusion.

Solcherart wurde von der ASt und den Gemeinden Altenmarkt, Landl, Palfau, St. Gallen, Weißenbach und Wildalpen im Jänner 2012 ein Vorschlag zur Kooperation erstellt, um mögliche Einsparungen und Qualitätsverbesserungen in einem gemeinsamen Verband umzusetzen.

Begründet wurde/wird der Schritt zur Kooperation (nicht aber zur Fusion) damit, dass die Bevölkerung sich sehr stark mit 'ihrer' Gemeinde identifiziert und davon auszugehen ist, dass sich die Bürger sehr klar gegen eine Fusion aussprechen würden. Da die Auflösung von Gemeinden mit Kosten verbunden ist, erscheint eine Fusion auch vor dem Hintergrund nicht zielführend zu sein, dass aufgrund der Einwohnerzahlen und der Finanzlage keine Erhöhung der Ertragsanteile zu erwarten ist. Durch die Fusion können ferner keine Vorteile, die nicht auch durch eine Kooperation zu erreichen wären, erzielt werden. Der Vorschlag auf die besagte Kooperationslösung wurde von den Bürgermeistern unterfertigt und der Landesregierung am 31.01.2012 übermittelt.

Im ersten Verhandlungsgespräch bezüglich der Gemeindefusion am 16.05.2012 bei der Bezirkshauptmannschaft Liezen wurde von den Vertretern des Landes klargestellt, dass eine Verbandslösung derzeit keine Unterstützung durch das Land Steiermark erhält.

4.5.2 Die Wahl des schärfsten Mittels (Auflösung der Selbstbestimmungs- und Selbstverwaltungseinheit) bei Vorliegen von gelinderen 'Mitteln' (der Zusammenarbeit) kann beim besten Willen nicht dem Sachlichkeitsgebot/dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Gemeindezusammenlegungen, welche nicht auf freiwilliger Basis, sondern vielmehr unter Zwang erfolgen, sind als nicht mehr zeitgemäß zu betrachten und entsprechen nach Ansicht der ASt nicht dem demokratischen Grundverständnis der Republik Österreich.

[…]

4.6 Zusammenfassung:

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass durch die Vereinigung der ASt mit den Gemeinden Hieflau, Landl und Palfau kein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird; insgesamt gesehen sind keine nachhaltigen Verbesserungen zu erwarten. Die berufene Regierung belegt ihre nicht ausreichend begründete Prognose – anders als die ASt – auch nicht mit den notwendigen Zahlen und Fakten. Die ASt ist für sich alleine mehr als 'überlebensfähig' und kann die an sie gestellten Aufgaben (auch in Zukunft) bestens erfüllen. Die gegenständlich gegen den Willen der ASt angedachte Gemeindezusammenlegung geht an den 'Lebensrealitäten' der Bürger der ASt vorbei und entspricht somit nicht dem aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art7 Abs1 B-VG) abgeleiteten Sachlichkeitsgebot." (Zitat ohne die im Original enthaltenen Hervorhebungen)

2. Die Stmk. Landesregierung erstattete eine Äußerung, in der die Zulässigkeit des Antrages bestritten und den im Antrag dargelegten Bedenken wie folgt entgegengetreten wird:

"2.1. Die Antragstellerin führt […] aus, dass die Gemeindestrukturreform als ausschließliche 'Gebietsreform' anzusehen sei, da sie nicht von reformerischer Qualität, sondern ausschließlich von einem quantitativ motivierten Bemühen getragen werde und großteils qualitative Vorteile nicht erkennen lasse.

Diese nicht weiter dargelegten Bedenken können bereits mit Hinweis [u.a.] auf die Erläuterungen zu §4 Abs2 StGsrG[…] betreffend die Gemeindevereinigung der Antragstellerin mit den Gemeinden Hieflau, Landl und Palfau entkräftet werden.

[…]

2.2.1. Nach der Rechtsprechung des VfGH ist die Zusammenlegung einer (aus demografischer Sicht so definierten) Kleingemeinde mit weniger als 1.000 EinwohnerInnen mit einer anderen Gemeinde in der Regel sachlich, es sei denn, dass die Zusammenlegung auf Grund ganz besonderer Umstände vorhersehbarerweise völlig untauglich war, das angestrebte Ziel einer Kommunalstrukturverbesserung zu erreichen (VfSlg 10.637/1985; 13.543/1993). Eine 'völlige Untauglichkeit' zur Erzielung einer Kommunalstrukturverbesserung wird nicht behauptet und liegt mit Verweis auf die getroffene Prognoseentscheidung des Landesgesetzgebers und die noch näheren Darlegungen in der ggst. Äußerung nicht vor, weshalb die gegenständliche Vereinigung dem Sachlichkeitsgebot entspricht.

Angemerkt sei, dass die Antragstellerin am 29. November 2012 im Gemeinderat den Beschluss gefasst hat, sich nach Abklärung offener Fragen mit den Gemeinden der gegenständlichen Konstellation zu einer neuen Gemeinde zu vereinigen […]. Auch wenn dieser Grundsatzbeschluss nach Durchführung einer Bürgerbefragung im Jänner 2013 nicht zur Umsetzung gelangte, so lässt dieser den Schluss zu, dass die Antragstellerin ursprünglich nicht von einer Unsachlichkeit der ggst. Vereinigung ausgegangen ist.

2.2.2. Die Antragstellerin wies zum maßgeblichen Zeitpunkt 1. Jänner 2013 nur 565 EinwohnerInnen auf. Der Bevölkerungsstand der Antragstellerin ist von 1981 bis 2013 stark rückläufig (-22,1 %); die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungsverlust auf 522 EinwohnerInnen aus.

Bei genauerer Betrachtung der Zahlen der letzten Jahre erkennt man, dass die Geburtenbilanz (Geburten minus Sterbefälle) durchwegs negativ ist (weniger Geburten als Sterbefälle) und ebenso die Wanderungsbilanz (Zuzüge minus Wegzüge). Da zu erwarten ist, dass die Geburtenbilanz in Zukunft ebenfalls negativ sein wird und für die Wanderungsbilanz auch von einer weiterhin abnehmenden Entwicklung ausgegangen wird, kommt man bei der Bevölkerungsprognose für die Antragstellerin auf einen Rückgang der Bevölkerung bis 2030 auf 522 EinwohnerInnen. Da in den letzten Jahren allerdings eine überdurchschnittlich negative Entwicklung bei den Abwanderungen stattgefunden hat, müsste man den prognostizierten Bevölkerungsstand für 2030 bei einer Neuberechnung wahrscheinlich sogar noch ein wenig nach unten korrigieren.

[…]

In den letzten 30 Jahren gab es große Veränderungen in der Altersstruktur. So gab es 1981 noch 31,3 % Kinder und Jugendliche (0 bis 19 Jahre); 2014 liegt dieser Anteil bei nur mehr 16,8 %. Die Prognosen gehen davon aus, dass sich der Anteil bis 2030 weiter auf 14,6 % verringert. Dagegen ist die Situation bei den SeniorInnen (65 Jahre und älter) völlig konträr. Waren 1981 12,7 % in dieser Altersgruppe, so sind es 2014 bereits 24,6 %. Es wird mit einer weiteren Erhöhung des Anteils auf 33,9 % im Jahr 2030 gerechnet.

[…] Wie noch auszuführen sein wird, sind durch die Vereinigung der Antragstellerin mit den Gemeinden Hieflau, Landl und Palfau Vorteile durch die gemeinsame Nutzung der Infrastruktur, die gemeinsame Gestaltung des Raumes (z.B. Flächenausweisung, Siedlungsentwicklung) sowie Kosteneinsparungen infolge Verwaltungszusammenführungen zu erwarten.

Die Reaktion auf die sinkenden Bevölkerungszahlen der Antragstellerin sowie der Gemeinden Hieflau, Palfau und Landl und damit auf sinkende Einnahmen wird als eine zentrale Herausforderung dieser Gemeinden angesehen. Die Gemeindevereinigung zu einer neuen Gemeinde mit 2.980 EinwohnerInnen ist durch die Zusammenführung der Gemeindeverwaltungen und der gemeinsamen Nutzung der Infrastruktur eine Möglichkeit, auf diese Entwicklung zu reagieren.

2.3. Die Antragstellerin führt […] unter anderem aus, dass eine Gemeindezusammenlegung nicht allein mit finanzausgleichsrechtlichen Gründen (sachlich) gerechtfertigt werden könne. Es sei nach der Rechtsprechung ein Indiz für die Unsachlichkeit der Zusammenlegung, wenn die durch die Zusammenlegung eingetretene Stärkung der Finanzkraft die durch die Vereinigung insgesamt eingetretenen Nachteile nicht annähernd aufzuwiegen vermögen.

Hierzu wird ausgeführt, dass der Gesetzgeber die Gemeindevereinigung nicht auf solche Gründe gestützt hat. Dieses Vorbringen ist daher nicht zutreffend.

2.4. [… D]ie Antragstellerin [stellt] die Siedlungsverflechtung bzw. die funktionelle Verflechtung mit den Gemeinden Hieflau, Landl und Palfau in Abrede.

[…]

Dem ist zu entgegnen, dass in […] VfSlg 9819/1983 die Entfernung der antragstellenden Gemeinde zum Gemeindezentrum der neuen Gemeinde 9 km bzw. 12 km Luftlinie und etwa 20 Straßenkilometer betrug. Außerdem war der Motorisierungsgrad in der vom Erkenntnis betroffenen Gemeinde gering. Diese Umstände treffen auf die gegenständliche Gemeindevereinigung nicht zu. Die Gemeinden sind durch die Landesstraßen B25, Erlauftalstraße[,] und B115, Eisenstraße[,] gut miteinander verbunden. Das Gemeindeamt der Antragstellerin liegt ca. 6 km von wichtigen Infrastruktureinheiten der Zentrumsgemeinde Landl entfernt. Die Entfernung ist daher als zumutbar anzusehen.

[…] Im gegenständlichen Fall besteht darüber hinaus eine gute öffentliche Verkehrsverbindung zwischen der Gemeinde Landl und der Antragstellerin durch die Verbundlinie 922 […].

[…]

Überdies ist anzumerken, dass sich in diesem Bereich in den letzten Jahrzehnten vieles nachhaltig geändert hat. Der Aspekt der Bürgernähe ist deshalb auch anders zu bewerten als etwa in den 70er Jahren. Besonders der erhebliche Ausbau der Infrastruktur, das verbesserte Straßennetz und der höhere individuelle Motorisierungsgrad relativieren die Überwindung von räumlichen Distanzen. Dazu kommt, dass die BürgerInnen durch die Modernisierung der Verwaltungsführung, wie etwa durch die Einführung von e-government, viele Verwaltungsangelegenheiten mit modernen Kommunikationsmitteln bewerkstelligen können und sich daher die Notwendigkeit des persönlichen Erscheinens im Gemeindeamt deutlich reduziert. Der Gesetzgeber kann daher davon ausgehen, dass mit zunehmender technischer Entwicklung und dem Ausbau von Infrastrukturen sowie der Verbesserung der Kommunikationsmöglichkeiten räumliche Entfernungen heute eine weit geringere Rolle spielen.

Die Fahrzeit der genannten Strecke von der Antragstellerin bis zum Gemeindeamt Landl beträgt mit dem PKW ca. fünf Minuten […]. Die Fahrzeit über die Anbindung mit der Verbundlinie 922 beträgt sieben Minuten […].

Im Zusammenhang mit der Frage des Bürgerservices und der öffentlichen Verwaltung wird durch die Gemeindevereinigung für die Bevölkerung der neuen Gemeinde außerdem die Grundlage dafür geschaffen, etwa die Amtsstunden zu verlängern, Verwaltungsverfahren durch die Spezialisierung auf Fachgebiete professioneller abzuwickeln sowie die Durchführung von Verwaltungsverfahren qualitativ zu verbessern und zu beschleunigen.

Zur Siedlungsstruktur ist anzumerken, dass die Antragstellerin topografisch im Bereich der Ausläufer der Hochschwabgruppe liegt, der Hauptsiedlungsbereich liegt eingebettet im Tal des Gamsbach.

Durch diese topografische Lage und Nutzungsbeschränkungen aufgrund der steilen Hangsituation sowie der ausgedehnten Wald- und Almenbereiche ergeben sich einschränkend-begrenzende Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung. Bedingt durch die naturräumlichen Verhältnisse beschränkt sich die Siedlungsentwicklung vornehmlich auf den Bereich des Talbodens des Gamsbachs bzw. entlang der B25. Die Siedlungsstruktur verläuft bandartig entlang von Straßen, das dörfliche Zentrum ist der Ort Gams.

[…]

[… D]ie Gemeinde Landl und die Antragstellerin [sind] durch die Landesstraßen B25, Erlauftalstraße[,] und B115, Eisenstraße[,] miteinander verbunden. Längere Sperren oder größere Behinderungen in den letzten Jahren sind nicht bekannt. In dieser Region kommt es freilich aufgrund der Witterung auch zu winterlichen Fahrbahnzuständen; die Straße ist aber mit geeigneter Winterausrüstung sicher befahrbar.

Betreffend den Öffentlichen Verkehr ist festzuhalten, dass die Antragstellerin über die Verbundlinie 922 mit Anrufbus direkt an das Gemeindeamt Landl angebunden ist. Die Kurse verkehren bei Bedarf (Anruf erforderlich) zwischen Montag und Freitag von der Antragstellerin nach Landl zumindest viermal und in Rückrichtung sechsmal. Diese Kurse wurden in Abstimmung mit den Gemeinden der Region geplant und werden von diesen auch mitfinanziert. Aufgrund der starken (und vorbildlichen) Mitgestaltung des Öffentlichen Verkehrs in der Region ist davon auszugehen, dass dies den Bedürfnissen entspricht.

2.4.3. Die Antragstellerin ist außerdem der Auffassung, dass aufgrund der Entfernungen der Orte und den topografischen Gegebenheiten Abwasser- und Wasserverbände nicht möglich bzw. sinnvoll seien.

Es bestünden keinerlei zusammenhängende lineare Infrastrukturen, wie Gemeindestraßen, Kanal- oder Wasserleitungsnetze oder sonstige gemeinsam mit den anderen Fusionsgemeinden genutzte Infrastrukturen.

Zum Vorbringen der Antragstellerin ist zunächst festzustellen, dass im Bundesland Steiermark schon jetzt mehrere Gemeinden existieren, die in ein- und demselben Gemeindegebiet – etwa aus topografischen Gründen – zwei oder gar mehrere völlig getrennt voneinander bestehende Abwasserentsorgungssysteme betreiben. Das Nichtvorliegen eines gemeinsamen Abwasserentsorgungssystems ist daher keinesfalls als ein der Gemeindevereinigung entgegenstehendes Argument heranzuziehen.

Festzuhalten ist, dass die Antragstellerin eine eigene Kläranlage betreibt und über ein umfassendes Kanalnetz verfügt. Ähnlich stellt sich die Situation in den anderen drei Gemeinden dar. Der gemeinsame Betrieb mehrerer kleinerer Kläranlagen und Kanalnetze im Rahmen der vorgesehenen neuen Gemeinde lässt eine wirtschaftliche Optimierung erwarten. Zur Wasserversorgung ist auszuführen, dass diese sowohl von der Antragstellerin als auch von kleineren Genossenschaften bewerkstelligt wird. Optimierungspotential ist hier jedenfalls durch Zusammenführung des Betriebspersonals gegeben.

[…]

Hinsichtlich des von der Antragstellerin in Abrede gestellten Zusammengehörigkeitsgefühls ist nochmals auf den einstimmigen Gemeinderatsbeschluss der Antragstellerin vom 29. November 2012 zu verweisen, mit welchem beschlossen wurde, dass die Antragstellerin beabsichtige, sich nach Abklärung offener Fragen mit den Gemeinden Hieflau, Landl und Palfau zu vereinigen (Grundsatzbeschluss).

Die Gemeinderäte der Gemeinden Hieflau, Landl und Palfau haben sich jeweils einstimmig für diese Vereinigung ausgesprochen […].

Verstärkte Verflechtungen, die für ein gewisses Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen den vier Gemeinden sprechen, ergeben sich auch infolge der gemeinsamen Anstrengungen hinsichtlich der Erhaltung und Vermarktung der naturräumlichen Vorzüge der Region als Teil des Nationalparks Gesäuse sowie des Naturparks Eisenwurzen. Alle vier Gemeinden sind Teil des Tourismusverbandes 'Alpenregion Nationalpark Gesäuse'. Die Gemeinden Landl, Palfau und die Antragstellerin sind darüber hinaus Teil des 'Naturparks Eisenwurzen'.

Mit einer Vereinigung kann eine bessere lokale Abstimmung und eine stärkere Vertretung von (touristischen) Interessen auf regionaler Ebene erreicht werden.

In der Präsentation der Gemeinden Hieflau, Landl und Palfau vom Mai 2013, an welcher die Antragstellerin bis Jänner 2013 mitgearbeitet hat […], wird zudem festgehalten, dass die Tourismuseinrichtungen in der vereinigten Gemeinde zusammengeführt werden und auch gemeinsam vermarktet werden sollen (z.B. durch gemeinsame Eintrittskarten, gemeinsame Folder etc.).

Für das Vorhandensein eines Zusammengehörigkeitsgefühls spricht außerdem, dass die Antragstellerin gemeinsam mit den Gemeinden Landl und Palfau den Pfarrverband 'Landl – Gams bei Hieflau – Palfau' bilde[t].

Weitere Verflechtungen der Antragstellerin mit den Gemeinden Landl und Palfau stellt die gemeinsame Mitgliedschaft zum Abfallwirtschaftsverband Liezen sowie zur Leader-Region 'Gesäuse-Eisenwurzen' dar.

Auch die Pendlerstatistik zeigt die Verflechtung der Antragstellerin. Laut Pendlerstatistik der Registerzählung 2011 hatte die Antragstellerin 14 ErwerbseinpendlerInnen und 167 ErwerbsauspendlerInnen, d.h. sie hatte einen negativen Pendlersaldo von 153, ist also eine Auspendlergemeinde. Von diesen 167 AuspendlerInnen pendeln laut dieser Statistik 52 Personen nach Hieflau, Landl oder Palfau, das sind knapp ein Drittel aller ErwerbsauspendlerInnen der Antragstellerin. Landl ist hier das häufigste und Hieflau das vierthäufigste Auspendelziel. Von den 14 EinpendlerInnen sind 9 aus Landl oder Palfau, d.h. in etwa zwei Drittel aller EinpendlerInnen kommen aus Landl oder Palfau.

2.4.5. Die Antragstellerin führt […] aus, dass sie über ausreichend eigene infrastrukturelle Versorgungseinrichtungen verfüge.

2.4.5.1. Die Antragstellerin habe einen Kindergarten und eine Volksschule.

Dazu ist anzumerken, dass die GesamtschülerInnenzahl der einklassigen Volksschule der Antragstellerin im Schuljahr 2013/14 20 betrug. Aufgrund der Geburtenentwicklung ist ein Rückgang der SchülerInnenzahl auf 16 im Schuljahr 2019/20 zu erwarten. In der Analyse zur Gemeindestrukturreform der Fa. ecoversum vom 11. Dezember 2012 […] wird zum Thema Volksschule ausgeführt, dass die drei Volksschulen in der neuen Gemeinde auch bestehen bleiben, wenn sich an der SchülerInnenzahl nichts ändert. Da die SchülerInnenzahlen aber eher rückläufig sind, sei laut Analyse damit zu rechnen, dass die Standorte Hieflau und der Antragstellerin mittelfristig die SchülerInnenzahlen alleine nicht halten können. Die neue Gemeinde habe hier mehr Handlungsspielraum; so sei das Ziel der vereinten Gemeinde, zumindest zwei Schulstandorte zu erhalten. Dazu wird in der Analyse ausgeführt: 'Einen zentralen Schulstandort in Landl, der gut ausgelastet ist[,] und einen zweiten Standort (dort wo es bereits Gebäude gibt) mit einem speziellen Konzept, wie z.B. eine sozialpädagogische Gruppe in Gams.'

2.4.5.2. Die Antragstellerin verfüge über einen Nahversorger, ein Gasthaus, einen Arzt, ein Pfarramt, eine Bank, eine Hausapotheke, einen Postpartner und diverse weitere Einrichtungen und Gewerbebetriebe. Sie sei daher keinesfalls auf andere Versorgungszentren angewiesen.

Dazu ist unter Hinweis auf die Erläuterungen zu §4 Abs2 StGsrG[…] auszuführen, dass die Antragstellerin zwar über eine Grundversorgung vor Ort verfügt, zentralörtlich und funktionell aber nach Landl orientiert ist. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Landl.

Die angeführte Bank (PSK-Postsparkasse) ist nicht bekannt. Offenbar handelt es sich dabei um den beim örtlichen Nahversorger angelagerten Postpartner, der ein eingeschränktes Bankservice anbietet.

Die nächstgelegenen Bankfilialen befinden sich in der Gemeinde Landl. Hinsichtlich der Pfarre ist auszuführen, dass die Antragstellerin zum Pfarrverband Landl-Gams bei Hieflau-Palfau gehört.

Die Gemeinde Landl weist eine gute Ausstattung an öffentlichen und privaten Einrichtungen zur Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen wie Kindergarten, Volksschule, Nahversorger (Spar-Landmarkt und zwei weitere Nahversorger in den Ortsteilen Mooslandl und Großreifling), Polizeidienststelle, Arzt, Seniorenzentrum, Banken, Gastronomie, Badesee sowie Postamt auf. Eine Versorgung mit wichtigen öffentlichen und privaten Diensten ist in der Gemeinde somit gegeben. Landl profitiert vom Trend, dass Unternehmen mehrere kleine Standorte auflassen und sich an einem verkehrsgünstig gelegenen Standort konzentrieren. In Kirchenlandl, einem Teil der Gemeinde Landl, entstand damit in den letzten Jahren ein neues Versorgungszentrum mit Bankstelle, Postverteilzentrum, (ausgebautem) Spar-Landmarkt und Haus-Gartenmarkt, womit die Gemeinde auch eine wichtige Funktion für die Umlandgemeinden einnimmt. Angesichts stark rückläufiger Bevölkerungszahlen ist damit zu rechnen, dass die Bedeutung dieses Versorgungszentrums in Zukunft für die Bevölkerung dieses Raumes weiter zunehmen wird. In der Gemeinde bestehen zudem mehrere Gewerbebetriebe.

Zentrale Zukunftsherausforderung in diesem Raum ist die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Gemeinde. Die Gemeinde Landl hat bereits jetzt eine wichtige Auffangfunktion als lokaler Arbeitsplatzstandort. Durch die Vereinigung kann die Grundversorgung der Bevölkerung mit öffentlichen und privaten Dienstleistungen in zumutbarer Entfernung im Gemeindegebiet sichergestellt werden und entspricht damit einem erklärten Ziel der Gemeindestrukturreform.

Hinsichtlich der im Gemeindegebiet der Antragstellerin bestehenden infrastrukturellen Einrichtungen wird in der Präsentation der Gemeinden Hieflau, Landl und Palfau vom Mai 2013 […] festgehalten, dass bspw. die bisher genutzten und betriebenen Bauhöfe erhalten bleiben, ebenso die Altstoffsammelzentren.

Durch eine breite Verfügbarkeit und Abstimmungsmöglichkeit bei Infrastruktur, Unterbringungsmöglichkeit und Personal kann auch von einem erhöhten Handlungsspielraum im Hinblick auf die Erweiterung der Versorgungsleistungen für eine alternde Gesellschaft und eine Konzentration und Rationalisierung der Basisinfrastruktur zugunsten ergänzender Einrichtungen im Jugend- und Sportbereich sowie für ältere Personengruppen ausgegangen werden. Eine professionelle Verwaltung mit einer Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete sowie eine vernünftige Vertretungsregelung von MitarbeiterInnen, die Erhöhung des Leistungsangebotes, eine Qualitätssteigerung sowie Umnutzungspotenziale bei der Verwertung von schlecht genutzten und nicht mehr benötigten Gemeindebauten stellen weitere Vorteile dar.

2.5. Wenn die Antragstellerin […] darauf verweist, dass in den Jahren 2011 bis 2013 im ordentlichen Haushalt immer Überschüsse erzielt worden seien und sie auch in Zukunft keine Haushaltsprobleme haben werde, so ist dazu zu bemerken, dass die Antragstellerin im Beobachtungszeitraum (2008 bis 2012) immerhin Bedarfszuweisungsmittel in Höhe von EUR 601.800,00 erhalten hat […], wovon EUR 79.000,00 sogar als Härteausgleich benötigt wurden.

Wenn […] behauptet wird, dass eine Finanzanalyse der Bezirkshauptmannschaft Liezen die finanziellen Auswirkungen einer Gemeindevereinigung im Vergleich zum Status quo untersucht habe, so übersieht die Antragstellerin, dass diese Finanzanalyse im Rahmen eines Prozesses zwischen den zu fusionierenden Gemeinden stattgefunden hat. Die Ergebnisse dieser Finanzanalyse beruhen daher auf Angaben dieser Gemeinden. Das Ergebnis des Verhandlungsprozesses zwischen den zu fusionierenden Gemeinden wurde lediglich im Rahmen einer Unterstützungsleistung durch die BH dokumentiert.

Wenn die Antragstellerin […] behauptet, dass die Kosten der Gemeindevereinigung den finanziellen Nutzen übersteigen bzw. zumindest aufwiegen würden, so steht dies im Widerspruch zur Finanzanalyse der vereinigten Gemeinden, die zu einem Einsparungspotential in der Höhe von EUR 118.500,00 pro Jahr kommt. Diese Einsparungen würden sich laut der Zusammenfassung der Finanzanalyse in den Bereichen Gemeindemandatare, EDV-Kosten, Verwaltung, Ermessensausgaben sowie Bauhof ergeben […].

Die Landesregierung sieht auf Grund ihrer Prognose insgesamt ein Potential an Kosteneinsparungen in der Höhe von rund EUR 134.000,00 pro Jahr. Diese Kosteneinsparungen sind im Bereich der Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (etwa für Drucksorten, Büromaterial) (EUR 10.000,00) und im Bereich der Gemeindeorgane (EUR 114.000,00) und der sonstigen Kosten für die Gemeindeverwaltung sowie für den Gemeindebetrieb (EUR 10.000,00) erzielbar […].

Durch die Gemeindevereinigung werden der neuen Gemeinde in etwa 2 % bis 3 % mehr Budgetmittel für die Bewältigung der Pflicht- und freiwilligen Aufgaben zur Verfügung stehen als ohne Vereinigung. Die Landesregierung weist darauf hin, dass die neue Gemeinde zudem auch die Voraussetzungen nach dem Österreichischen Stabilitätspakt 2012 […] leichter erfüllen wird können.

Wenn die Antragstellerin darauf verweist, dass sie den Haushalt einwandfrei im Griff habe, während die übrigen Gemeinden mit zum Teil erheblichen und ständigen Abgängen zu kämpfen hätten, dann übersieht sie, dass auch Gemeinden vereinig[t] werden können, die unterschiedliche finanzielle Ausgangslagen haben. Denn der Gesetzgeber bewegt sich im Rahmen des ihm von der Verfassung zugestandenen Gestaltungsfreiraumes, wenn er darauf abzielt, zwischen finanziell stärkeren und schwächeren Gemeinden einen Ausgleich zu schaffen[,] und er sich auch des Mittels der Änderung der Gemeindestruktur bedient (VfSlg 9668/1983; 10.637/1985).

Ziel der Gemeindestrukturreform ist es, wirtschaftlich leistungsfähige Gemeinden zu schaffen, welche in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ohne Haushaltsabgang zu erfüllen. Dies kann auch durch den Ausgleich zwischen finanziell stärkeren und schwächeren Gemeinden geschehen.

2.6. [Im Antrag] wird ausgeführt, dass die GemeindebürgerInnen der Antragstellerin durch die geplante Fusion in den kommenden Jahren aufgrund erforderlicher Anpassungen beträchtlichen Gebührenerhöhungen ausgesetzt werden würden. […]

Vorweg ist anzumerken, dass aus der Gebührengegenüberstellung der Antragstellerin […] ersichtlich ist, dass die Abfallabfuhrgebühren im Gemeindegebiet der Antragstellerin höher sind als jene in den Gemeinden Hieflau und Landl.

Darüber hinaus ist festzuhalten, dass aus der Gegenüberstellung nicht ersichtlich ist, welche Parameter für die Berechnung des 'Haushaltes mit 4 Personen' herangezogen wurde[n], zumal in den einzelnen Gebührenverordnungen derzeit unterschiedliche Gebührenmodelle, allfällige Wahlmöglichkeiten zwischen Berechnungsmodellen sowie soziale Staffelungen bestehen, die den direkten Vergleich erschweren. Eine nähere Darstellung ihrer Berechnungen bleibt die Antragstellerin […] aber schuldig, weshalb auf die Gebührengegenüberstellung im Konkreten nicht näher eingegangen werden kann.

Zum Vorbringen der Antragstellerin, dass die Gebührenbereiche kostendeckend geführt werden, ist aber festzustellen, dass die Gebührenhaushalte Abfall, Wasser und Abwasser im Zeitraum 2008 bis 2012 in Summe jeweils nicht kostendeckend geführt werden konnten […].

Generell ist im Zusammenhang mit der Gebührengestaltung festzuhalten, dass der Gemeinderat der neuen Gemeinde unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gleichmäßigen Besteuerung sämtlicher Abgabepflichtigen im Gemeindegebiet neue Gebührenordnungen aufgrund neuer Kalkulationen zu erlassen hat. Die Neufestsetzung von Benützungsgebühren ist gemäß §11 Abs3 GemO allerdings so durchzuführen, dass sie tunlichst zu keiner außergewöhnlichen Erhöhung gegenüber der bisher von der ursprünglichen Gemeinde den Gemeindemitgliedern vorgeschriebenen Geldleistung führt. In Fällen errechneter außergewöhnlicher Erhöhungen besteht für den Verordnungsgeber die Möglichkeit, die erforderlichen Anpassungen auf längstens sieben Jahre zu erstrecken. Der Gesetzgeber hat somit eine Möglichkeit geschaffen, allenfalls notwendige Gebührenanpassungen in einer für die Bevölkerung möglichst schonenden Art und Weise umzusetzen.

2.7. Die Antragstellerin verfüge außerdem über gewachsene Vereinsstrukturen sowie ehrenamtliche Tätigkeiten. Die Antragstellerin sei für das Engagement und das Wirken auf verschiedenen Ebenen ausgezeichnet worden.

In §1 Abs2 letzter Satz StGsrG ist festgelegt, dass auch die örtlichen Zusammenhänge, insbesondere naturräumliche und kulturelle Verhältnisse, wie auch historische Verbundenheiten sowie lokales Handeln für das Gemeinwohl und Ausüben von Ehrenämtern berücksichtigt werden sollen.

Aus rechtlicher Sicht ändert sich durch die Vereinigung für bestehende Vereine nichts; es gilt aber darauf hinzuweisen, dass es (auch) zu den Aufgaben einer Gemeinde zählt, das Vereinsleben im Gemeindegebiet so zu unterstützen, dass in diesen Bereichen eine gedeihliche Entwicklung möglich ist. In der Präsentation der drei Gemeinden […] wird zum Bereich Vereinswesen ausgeführt, dass die Vereine mit der Vereinigung unverändert bestehen bleiben und keine Namensänderungen oder Statutenänderungen nötig sind. Aus der Präsentation geht weiters hervor, dass die Vereinsförderungen und die bestehende Infrastruktur aufrecht bleiben und ein aktives Vereinsleben weiterhin ermöglichen sollen.

In diesem Zusammenhang ist außerdem auf die Novelle zur Stmk. Gemeindeordnung durch LGBl Nr 125/2012 hinzuweisen, die u.a. identitätsstiftende Regelungen zur Vermeidung nachteiliger Effekte vorsieht, wie Gemeindewappen als Ortsteilwappen weiterzuführen und durch die Einsetzung eines Ortsteilbürgermeisters/einer Ortsteilbürgermeisterin eine engere Verbindung zwischen der Bevölkerung und den Organen und Einrichtungen der Gemeinde herzustellen. Auch auf die Möglichkeit, eine Bürgerservicestelle im Gebiet der Antragstellerin einzurichten, wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.

[…]

In allen Phasen des Gemeindereformprozesses wurde Wert darauf gelegt, kommunale Interessen zu berücksichtigen, die Gemeinden einzubeziehen, und den Prozess möglichst transparent zu gestalten.

[…]

Die Ergebnisse der Bürgerbefragung waren aber bei den vom StGsrG betroffenen Gemeinden, mithin auch bei der Antragstellerin, letztlich nicht ausschlaggebend, da sich die zu treffende Entscheidung – dem Sachlichkeitsgebot entsprechend – nach den Zielen dieses Gesetzes, den Kriterien des Leitbildes und den öffentlichen Interessen im Sinne von §6 GemO zu orientieren hatte und die Prognosen für die jeweiligen neuen Gemeinden – als Komplex betrachtet – positiv waren (vgl. etwa VfSlg 13.543/1993).

Gemäß Art72 L-VG hätten (u.a.) 80 Gemeinden die Möglichkeit gehabt, zu verlangen, dass der Beschluss des Landtages über das StGsrG einer Volksabstimmung unterzogen wird. Von diesem im Zusammenhang mit Landesgesetzen zentralen direktdemokratischen Instrument wurde kein Gebrauch gemacht.

[…]

Am 16. Mai 2012 hat in der Bezirkshauptmannschaft Liezen ein Verhandlungsgespräch mit VertreterInnen der Gemeinden Hieflau, Landl, Palfau und der Antragstellerin stattgefunden. Im Protokoll des Verhandlungsgespräches wurde u.a. festgehalten, dass die Gemeinde Landl bereits jetzt Versorgungsa

Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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