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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art144 Abs1 / AllgLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Bescheid mangels Zuständigkeit des VfGHRechtssatz
Die vorliegende Beschwerde richtet sich ausdrücklich gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram vom 17.06.2014. Da der VfGH nach Art144 B-VG lediglich zur Entscheidung über Beschwerden gegen Erkenntnisse und - unter bestimmten Voraussetzungen - Beschlüsse der Verwaltungsgerichte berufen ist, ist die Beschwerde zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2014:E1459.2014Zuletzt aktualisiert am
17.12.2014