RS Vfgh 2014/11/24 E1459/2014

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Veröffentlicht am 24.11.2014
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Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Allg

Leitsatz

Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Bescheid mangels Zuständigkeit des VfGH

Rechtssatz

Die vorliegende Beschwerde richtet sich ausdrücklich gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram vom 17.06.2014. Da der VfGH nach Art144 B-VG lediglich zur Entscheidung über Beschwerden gegen Erkenntnisse und - unter bestimmten Voraussetzungen - Beschlüsse der Verwaltungsgerichte berufen ist, ist die Beschwerde zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

  • E1459/2014
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 24.11.2014 E1459/2014

Schlagworte

VfGH / Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2014:E1459.2014

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2014
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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