Norm
MRK Art8Rechtssatz
Unionsbürger, die sich rechtmäßig fünf Jahre lang ununterbrochen in einem Mitgliedsstaat aufhalten, dürfen nur in sehr engen Grenzen wieder ausgewiesen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2014:RW0000809Im RIS seit
17.12.2014Zuletzt aktualisiert am
17.12.2014