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L85003 Straßen NiederösterreichNorm
ABGB §1460;Rechtssatz
Zwar kann ein Dienstbarkeitsrecht, das zwingenden Bestimmungen öffentlichen Rechts widerspricht, nicht ersessen werden. Das erfordert aber ein unmissverständlich und zwingend angeordnetes Verbot jener Nutzungsausübung, die andernfalls zum Erwerb des dinglichen Rechts durch Ersitzung führen könnte (Hinweis B des OGH vom 6. Juli 2010, 1 Ob 89/10k, mwH).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2012030178.X04Im RIS seit
04.12.2014Zuletzt aktualisiert am
23.12.2014