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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2010/03/0018 B 19. April 2012 RS 2Stammrechtssatz
Dass der Eigentümer einer betroffenen Liegenschaft durch das Eisenbahnbauprojekt eine Verschlechterung seiner Straßenverkehrsanbindung im öffentlichen Straßenverkehrsnetz befürchtet, zeigt eine mittelbare Beeinträchtigung auf. Derartige mittelbare Beeinträchtigungen begründen jedoch keine subjektiv öffentlichen Rechte des Eigentümers, die von ihm im Genehmigungsverfahren geltend gemacht werden können.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONöffentlicher Verkehr Eisenbahnen Seilbahnen LifteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2012030178.X02Im RIS seit
04.12.2014Zuletzt aktualisiert am
23.12.2014