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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art140 Abs1 / AllgLeitsatz
Zurückweisung des Antrags auf Zulassung als Nebenintervenient in den Verfahren betreffend Anträge des Bundesfinanzgerichtes auf Aufhebung von Bestimmungen des EStG 1988 und KStG 1988 hinsichtlich der Besteuerung von Manager-GehälternRechtssatz
Eine Beteiligung der Antragsteller als Nebenintervenienten in den Verfahren G136/2014, G166/2014 und G186/2014 kommt schon deswegen nicht in Frage, weil derartiges im VfGG für das Gesetzes- und Verordnungsprüfungsverfahren nicht vorgesehen ist und auch eine (aus §35 VfGG ableitbare) sinngemäße Anwendung von Bestimmungen der Zivilprozessordnung (etwa jener über die Nebenintervention [§17 ff ZPO]) mangels einer gleichartigen Sachlage nicht in Betracht kommt (vgl zB 19570/2011).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Parteien, VfGH / Beteiligter, VfGH / VerfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2014:G136.2014Zuletzt aktualisiert am
27.11.2014