RS Vwgh 2014/10/8 2013/10/0099

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Veröffentlicht am 08.10.2014
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Index

L92053 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Niederösterreich
L92103 Behindertenhilfe Rehabilitation Niederösterreich
L92603 Blindenbeihilfe Niederösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
SHG NÖ 2000 §38 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Der Ersatzanspruch nach § 38 NÖ SHG 2000 setzt voraus, dass der potenziell zum Ersatz Verpflichtete im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides, mit dem er zum Ersatz verpflichtet wird, über die Geldmittel, die ihn in die Lage versetzen, der Ersatzpflicht nachzukommen, tatsächlich verfügt (vgl. E 29. Februar 2012, 2011/10/0094).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltBesondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013100099.X01

Im RIS seit

17.11.2014

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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