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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §52;Rechtssatz
Die Frage, ob der Täter zur Tatzeit zurechnungsunfähig iSd § 3 Abs. 1 VStG war, ist eine Rechtsfrage, die bei Vorliegen von Indizien in Richtung einer mangelnden Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit nur durch ein medizinisches Sachverständigengutachten - in der Regel aus dem Fachgebiet der Psychiatrie - von Amts wegen zu klären ist (vgl. E 29. Jänner 1992, 91/03/0303; E 10. Oktober 1990, 90/03/0140).
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztAllgemeinVerfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht ManuduktionspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014020104.J02Im RIS seit
20.11.2014Zuletzt aktualisiert am
26.04.2018