RS Vwgh 2014/9/24 2012/03/0165

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Veröffentlicht am 24.09.2014
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1;
AVG §8;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/10/0165 E 22. Oktober 2013 RS 1

Stammrechtssatz

Zur Stellung eines Antrages auf Wiederaufnahme nach § 69 Abs. 1 AVG sind nur die Parteien des wiederaufzunehmenden Verfahrens legitimiert.

Schlagworte

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2012030165.X15

Im RIS seit

13.11.2014

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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