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L8000 RaumordnungNorm
B-VG Art18 Abs2Leitsatz
Aufhebung des gesamten als "Siedlungs- und Freiraumkonzept" bezeichneten Planes im örtlichen Entwicklungskonzept Nr 2 sowie der Widmung eines Grundstücks als "Bauland-Wohngebiet" im Flächenwidmungsplan Nr 3 der Gemeinde Adlwang mangels einer dem Oö RaumOG 1994 entsprechenden RaumforschungRechtssatz
Die von der Oö Landesregierung angeführten Punkte können nicht als Raumforschung iSd §15 Abs1 Z1 Oö RaumOG 1994 gewertet werden. Darunter ist die Erhebung des Ist-Zustandes und eine darauf aufbauende Problemanalyse zu verstehen. Die von der Oö Landesregierung ins Treffen geführte Stellungnahme aus dem Jahr 1991 und ein etwaiger Mangel an Baulandreserven (der im Übrigen nicht zahlenmäßig belegt wurde) entsprechen dem nicht. Es fehlt auch jede Auseinandersetzung mit der Frage der an die Betriebsanlage auf dem (benachbarten) Grundstück Nr 16 heranrückenden Wohnbebauung.
(Anlassfall B1114/2011, E v 07.10.2014, Aufhebung des angefochtenen Bescheides).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Planungsakte Verfahren, VerordnungserlassungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2014:V42.2014Zuletzt aktualisiert am
13.11.2014