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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
EMRK Art8Leitsatz
Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens infolge verfassungswidriger Überprüfung der Aufhebung des faktischen AbschiebeschutzesRechtssatz
Dem AsylGH ist ein in die Verfassungssphäre reichender Fehler dadurch unterlaufen, dass er im Rahmen der gemäß §41a Abs1 iVm §12a Abs2 Z3 AsylG 2005 vorzunehmenden Prüfung von Grundrechtsverletzungen durch eine Abschiebung eine Überprüfung im Hinblick auf Art8 EMRK gänzlich unterlassen hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Ausweisung, Privat- und FamilienlebenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2014:U1939.2012Zuletzt aktualisiert am
05.11.2014