Norm
KBGG §2 Abs6Rechtssatz
Es steht den Trägern der Krankenversicherung und den Gerichten frei, die Unrichtigkeit einer Melde- oder Hauptwohnsitzbestätigung aufzugreifen, wenn sie den tatsächlichen Lebensverhältnissen nicht entspricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129677Im RIS seit
03.11.2014Zuletzt aktualisiert am
12.04.2016