Norm
GOG §89d Abs2Rechtssatz
Der erkennende Senat teilt die in der Literatur erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 89d Abs 2 GOG wegen der unsachlichen Ungleichbehandlung von Empfängern einer Zusendung im ERV gegenüber Empfängern einer Zustellung im Postweg.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129702Im RIS seit
05.11.2014Zuletzt aktualisiert am
27.02.2015