RS Vwgh 2014/9/30 Ra 2014/02/0045

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Veröffentlicht am 30.09.2014
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1994 §130 Abs1 Z16;
ASchG 1994 §35 Abs1 Z4;
VStG §5 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1 idF 2013/I/033;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/02/0243 E 20. April 2004 RS 4

Stammrechtssatz

Es ist nicht Aufgabe der Behörde, Anleitungen dahingehend zu geben, wie ein funktionierendes Kontrollsystem aussehen müsste, sondern nur zu überprüfen, ob das behauptete Kontrollsystem ausreichend gestaltet ist, um mangelndes Verschulden darzutun (Hinweis E 20.12.1996, 93/02/0160).

Schlagworte

Besondere RechtsgebieteVerantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:RA2014020045.L02

Im RIS seit

30.10.2014

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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