RS Vfgh 2014/10/8 V77/2014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.10.2014
beobachten
merken

Index

92/01 Luftverkehr und Weltraum

Norm

B-VG Art139 Abs1 Z3
Zivilluftfahrt-PersonalV 2006 §1b
Zivilluftfahrtpersonal-Hinweis (ACG) FCL 7 vom 07.05.2014

Leitsatz

Unzulässigkeit eines Individualantrags auf Aufhebung des Zivilluftfahrtpersonal-Hinweises betreffend das Verfahren zum Nachweis der Sprachkompetenz aufgrund zumutbaren Umwegs im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht

Rechtssatz

Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung der "gesamten, vermeintlich als Zivilluftfahrt-Personalhinweis nach §1b ZLPV 2006 ausgestalteten Verordnung 'Verfahren zum Nachweis der Sprachkompetenz gemäß VO (EU) Nr 1178/2011 Anhang 1 (Teil-FCL) FCL055 (e)'".

Dem Bescheid der Austro Control GmbH vom 12.06.2014 zufolge stellte der Antragsteller am 21.10.2013 einen Antrag "auf Erteilung einer Berechtigung zum Sprachbefähigungsprüfer (Language Proficiency Linguistic Expert, LPLE)". Die Austro Control GmbH begründete die Abweisung dieses Antrages unter anderem damit, dass der Antragsteller auch gemäß den Regelungen des Zivilluftfahrtpersonal-Hinweises die Kriterien für die Erlangung einer LPLE-Berechtigung nicht erfülle, und wandte damit den angefochtenen Zivilluftfahrtpersonal-Hinweis auf den Antragsteller an. Dieser hatte nach Zustellung der Beschwerdevorentscheidung durch die Austro Control GmbH die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen einen Antrag zur Vorlage seiner Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht einzubringen.

Gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Beschwerdeerhebung an den VfGH möglich; zudem Möglichkeit, das Bundesverwaltungsgericht zu einer Antragstellung iSd Art139 Abs1 Z1 B-VG an den VfGH zu veranlassen.

Entscheidungstexte

  • V77/2014
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 08.10.2014 V77/2014

Schlagworte

VfGH / Individualantrag, Luftfahrt, EU-Recht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2014:V77.2014

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2014
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten