Norm
EO §3 IIIaRechtssatz
Die Tragweite der Exekutionsbewilligung ist, auch wenn sie in Rechtskraft erwächst, auf die nach § 63 EO in den Exekutionsbewilligungsbeschluss aufzunehmenden Angaben beschränkt. Die Rechtskraft der Exekutionsbewilligung hat aber keinen Einfluss auf den Inhalt des betriebenen Anspruchs, für den allein der Exekutionstitel maßgebend ist (So schon 3 Ob 48/95).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129659Im RIS seit
23.10.2014Zuletzt aktualisiert am
23.10.2014