RS Vwgh 2014/8/12 2013/06/0011

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Veröffentlicht am 12.08.2014
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Index

L82005 Bauordnung Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BebauungsgrundlagenG Slbg 1968 §12a Abs2;
BebauungsgrundlagenG Slbg 1968 §24 Abs3;

Rechtssatz

Wenn § 24 Abs. 3 Slbg BebauungsgrundlagenG 1968 von der "sinngemäßen Anwendung" der Vorschriften für die Bauplatzerklärung auch für das Verfahren zur Änderung derselben spricht, kann dies nur so interpretiert werden, dass jene Parteien bzw. deren Rechtsnachfolger im Eigentum die im Bauplatzerklärungsverfahren Parteistellung hatten, auch im Verfahren betreffend die Änderung derselben Gelegenheit haben müssen, ihre Interessen zu wahren.

Schlagworte

Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013060011.X03

Im RIS seit

10.10.2014

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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