RS Vwgh 2014/8/27 2013/05/0009

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Veröffentlicht am 27.08.2014
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z5;

Rechtssatz

Die bloße Verweisung auf den Inhalt von im Verwaltungsverfahren vorgelegten Privatgutachten vermag - ebenso wie die Verweisung auf ein Vorbringen in früheren Schriftsätzen - ein solches, gemäß § 28 Abs. 1 Z. 5 VwGG erforderliches Beschwerdevorbringen nicht zu ersetzen (Hinweis Erkenntnisse vom 15. Februar 2011, 2009/05/0339, und vom 15. März 2011, 2009/05/0301).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013050009.X05

Im RIS seit

10.10.2014

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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