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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z5;Rechtssatz
Die bloße Verweisung auf den Inhalt von im Verwaltungsverfahren vorgelegten Privatgutachten vermag - ebenso wie die Verweisung auf ein Vorbringen in früheren Schriftsätzen - ein solches, gemäß § 28 Abs. 1 Z. 5 VwGG erforderliches Beschwerdevorbringen nicht zu ersetzen (Hinweis Erkenntnisse vom 15. Februar 2011, 2009/05/0339, und vom 15. März 2011, 2009/05/0301).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013050009.X05Im RIS seit
10.10.2014Zuletzt aktualisiert am
13.10.2014