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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §52;Rechtssatz
Aufbauend auf das Gutachten des technischen Sachverständigen ist die gerade noch zumutbare Immissionsgrenze von einem medizinischen Sachverständigen zu bestimmen. Ein solches Beurteilungsmaß hat der medizinische Sachverständige nachvollziehbar darzulegen.
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztSachverständiger Erfordernis der Beiziehung TechnikerSachverständiger AufgabenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2012050183.X02Im RIS seit
10.10.2014Zuletzt aktualisiert am
13.10.2014