RS Vwgh 2014/8/27 2012/05/0183

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Veröffentlicht am 27.08.2014
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L82003 Bauordnung Niederösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
BauO NÖ 1996 §48 Abs1;
BauO NÖ 1996 §48 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Aufbauend auf das Gutachten des technischen Sachverständigen ist die gerade noch zumutbare Immissionsgrenze von einem medizinischen Sachverständigen zu bestimmen. Ein solches Beurteilungsmaß hat der medizinische Sachverständige nachvollziehbar darzulegen.

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztSachverständiger Erfordernis der Beiziehung TechnikerSachverständiger Aufgaben

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2012050183.X02

Im RIS seit

10.10.2014

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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