Norm
StGB §12 AaRechtssatz
Das Verbrechen des betrügerischen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen nach dem Bauarbeiter?, Urlaubs? und Abfertigungsgesetz nach § 153d Abs 1 und 2 StGB ist ein unrechtsgeprägtes Sonderdelikt. Für die Strafbarkeit des extranen Bestimmungstäters ist daher auch hier zu verlangen, dass der Intraneus „in bestimmter Weise“ (§ 14 Abs 1 zweiter Satz StGB) an der Tat mitgewirkt, dh die Anmeldung der Dienstnehmer dolos vorgenommen hat („betrügerisch vorenthält“; vgl RIS-Justiz RS0116032).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129628Im RIS seit
06.10.2014Zuletzt aktualisiert am
13.01.2015