RS OGH 2014/6/17 10Ob27/14i

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Veröffentlicht am 17.06.2014
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Norm

ZaDiG §27 Abs4

Rechtssatz

§ 27 Abs 4 ZaDiG sieht eine Mitteilungspflicht in Bezug auf „Entgelte oder Ermäßigungen für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments“ vor, wobei in der Z 1 leg cit neben Ermäßigungen ausdrücklich auch vom Zahlungsempfänger verlangte Entgelte erwähnt werden. Dabei handelt es sich aber bloß um ein Redaktionsversehen.

Entscheidungstexte

  • 10 Ob 27/14i
    Entscheidungstext OGH 17.06.2014 10 Ob 27/14i

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129527

Im RIS seit

09.09.2014

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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